Corona Sonder-Förderung: „Corona Auszeit für Familien Handlungsfeld: Jugendreisen und Jugendunterkünfte
Niedrigschwelliger Projektantrag!
!!! transfer e.V. kann euch bei der Erstellung des pädagogischen Konzepts nach GUT DRAUF Standards unterstützen. Bitte meldet euch dafür schnell (am besten bis 30.7.) bei uns zurück! Direkt an die GUT DRAUF Kollegin Nina Festing festing@transfer-ev.de !!!
Wo werden die Fördergelder beantragt?:
- Prüfung erfolgt durch den Verband der Kolpinghäuser e.V.
Bewerbungsfrist:
Möglicher Durchführungszeitraum der Familienferienfreizeiten:
Antragsteller:in/ Wer kann sich bewerben?:
• gemeinnützige Familienferienstätten - Mitglied der BAG FE
• weitere gemeinnützige Familienferienstätten, die sich an den „Grundlagen gemeinnütziger Familienerholung“ (2011) der BAG FE orientieren
• weitere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Einrichtungen, die sich an den „Grundlagen gemeinnütziger Familienerholung“ (2011) der BAG FE orientieren, z. B. zertifizierte familienfreundliche Jugendherbergen
Zielgruppe/ Für wen sollen die Angebote konzipiert sein?:
Die geförderten Familienferienzeiten können Eltern mit ihren Kindern wahrnehmen, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Darüber hinaus muss eines der drei Kriterien erfüllt sein:
1. Ein Kind muss minderjährig sein, und die Bezüge und das Vermögen der Eltern(-teile) dürfen die Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung nicht überschreiten
2. Ein Kind (unabhängig vom Alter) mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Einkommen der Familie ist nicht relevant.
3. Ein Elternteil mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen. Das Einkommen der Familie ist nicht relevant.
Weitere Informationen unter diesem Link.